oeffnen klHerzlich willkommen!

Nach § 15 Absatz 6 der derzeit geltenden 23. CoBeLVO sind Museen für den Publikumsverkehr geöffnet (es gelten eine Vorausbuchungspflicht, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1).

Weitere Infos und Voranmeldungen unter Tel. 02662-7456 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Museumspädagogische Programme mit Gruppen sind derzeit noch nicht durchführbar.